Energiekostenzuschuss II

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Aufgrund der weiterhin enormen Teuerung im Bereich der Energiekosten hat die Bundesregierung am 22. Dezember 2022 weitere Unterstützungen dafür der Öffentlichkeit präsentiert. Neben der Ausweitung des Förderzeitraum des Energiekostenzuschusses I (EKZ I) bis Ende Dezember 2022 wurde der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) vorgestellt.

Details zum EKZ II, die in einer Richtlinie erlassen werden, sind bis dato noch nicht bekannt. Wir möchten Ihnen dennoch einen Überblick über jene Informationen geben, die wir bereits haben:

  • Förderzeitraum: 1.2023 bis 31.12.2023
    • Förderhöhe: mindestens € 3.000 bis maximal € 150 Millionen (pro Unternehmen)
    • Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
    • Ausgenommen sind unter anderem staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

 

Die Förderstufen und deren Voraussetzungen:

1
Stufe 1
Fördergrenze pro Jahr in €: 3.000 – 2 Mio Energieintensität (Eingangskriterium): 0% Förderintensität in %: 60% Berechnungsformel: Förderung der Mehrkosten Verbrauchsmenge: 100% Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
2
Stufe 2
Fördergrenze pro Jahr in €: 2 Mio – 4 Mio Energieintensität (Eingangskriterium): 0% Förderintensität in %: 50% Berechnungsformel: Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises Verbrauchsmenge: 70% von 2021 Energieformen: Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
3
Stufe 3
Fördergrenze pro Jahr in €: 4 Mio – 50 Mio Energieintensität (Eingangskriterium): 3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022 Förderintensität in %: 65% Berechnungsformel: Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises Verbrauchsmenge: 70% von 2021 Energieformen: Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
4
Stufe 4
Fördergrenze pro Jahr in €: 50 Mio - 150 Mio Energieintensität (Eingangskriterium): 3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022 Förderintensität in %: 80% Berechnungsformel: Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises Verbrauchsmenge: 70% von 2021 Energieformen: Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
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Stufe 5 (NEU)
Fördergrenze pro Jahr in €: 4 Mio - 100 Mio Energieintensität (Eingangskriterium): 0% Förderintensität in %: 40% Berechnungsformel: Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises Verbrauchsmenge: 70% von 2021 Energieformen: Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.

Dabei sind folgende Neuerungen besonders hervorzuheben:

  • Das Merkmal der Energieintensität des Unternehmens entfällt in den ersten beiden Stufen.
  • Die Förderintensität wird in den ersten zwei Stufen stark erhöht.
  • Die förderfähigen Energieformen wurden ausgeweitet.