Energiekostenzuschuss

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Der Nationalrat hat am 31.01.2023 Änderungen des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) beschlossen, während der Bundesrat bis jetzt noch nicht zugestimmt hat. Dadurch bleiben die Änderungen noch nicht rechtskräftig.

 

Details aus der Richtlinie
01

Energiekostenzuschuss 1

  • Der Energiekostenzuschuss 1 (Zeitraum Februar bis September 2022) soll verlängert werden.
  • Es soll eine eigene Antragsphase für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 geben.
  • Der Kreis der förderfähigen Energieformen soll hier um direkt aus Erdgas und Strom erzeugter Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) und Dampf erweitert werden.
  • Die Energieintensitätskriterien sollen für diese Antragsphase weiterhin gelten.
  • Die Details werden wieder in einer separaten Richtlinie konkretisiert werden.
  • Die beihilferechtlichen Obergrenzen sind zu beachten.

 

02

Energiekostenzuschuss 2

  • Der Energiekostenzuschuss 2 soll für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2023 zur Verfügung gestellt werden.
  • Es steht noch im Raum, ob Energieintensität für alle Förderwerber vorliegen muss.
  • Falls dem so ist, müssen die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3% des Produktionswertes 2021 oder 6% des Produktionswertes des ersten Halbjahres 2022 betragen.
  • Die förderbaren Energieformen werden ident zur verlängerten Antragsphase des Energiekostenzuschusses 1 sein
  • Die Details werden wieder in einer separaten Richtlinie konkretisiert werden.
  • Die beihilferechtlichen Obergrenzen sind zu beachten.
03

Pauschalmodell

  • Für den Energiekostenzuschuss 1 soll es ein Pauschalfördermodell mit EUR 1.800, für jene Antragsteller geben, die den geforderten rechnerischen Mindestzuschuss nicht erreichen.
  • Für den verlängerten Energiekostenzuschuss 1 soll es ein Pauschalfördermodell mit EUR 675, für jene Antragsteller geben, die den geforderten rechnerischen Mindestzuschuss nicht erreichen.
  • Für den Energiekostenzuschuss 2 soll es ein Pauschalfördermodell mit EUR 2.700, für jene Antragsteller geben, die den geforderten rechnerischen Mindestzuschuss nicht erreichen.
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