Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Covid-19

Personen, die während der COVID-19-Pandemie für einen langen Zeitraum in Kurzarbeit waren, haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus. Dieser gestaltet sich in Form eines einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00. 

 

Voraussetzungen für die Antragstellung sind:

  • Kurzarbeit im Dezember 2021
  • Mindestens 10 Monate Kurzarbeit zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021
  • Sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 maximal 2.775 Euro
  • Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte

 

Der Antrag kann laut behördlicher Vorgaben nicht durch den Betrieb erfolgen, sondern muss höchstpersönlich durch den/die jeweilige/n Mitarbeiter/in gestellt werden. Derzeit ist der Antrag nur elektronisch (z.B. mittels Handy-Signatur) möglich. Später soll auch eine postalische Beantragung möglich sein. Der Antrag ist bis spätesten 31. Dezember 2022 zu stellen.

 

Für die Antragstellung gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

 

  1. Der Antrag zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus ist über folgenden Link erreichbar (Online-Portal der österreichischen Sozialversicherung): https://www.meinesv.at/kua500
  2. Sie müssen sich mittels Handy-Signatur anmelden und gelangen dann direkt zum Online-Antragsformular für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus.
  3. Kontrollieren Sie bitte die im Online-Formular bereits vorausgefüllten Datenfelder (Daten der antragstellenden Person, Kontaktdaten, Bankverbindung für Auszahlung) und ergänzen Sie fehlende Daten (z.B. falls noch keine Bankverbindung für die Auszahlung eingetragen ist).
  4. Bestätigen Sie durch Ankreuzen der jeweiligen Kästchen, dass Sie den Antrag persönlich eingebracht haben, dass sämtliche Angaben richtig und vollständig sind, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen etc.

 

 

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