NPO-Fonds Förderungen 4. Quartal 2020

Covid-19
NPO-Fonds Phase 2

Der NPO-Fonds geht in die Phase 2. Alles was es dabei zu berücksichtigen gibt.

Voraussetzungen und Fortführung NPO-Zuschuss
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Persönliche und sachliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind prinzipiell ident geblieben (NPOs, Landesfeuerwehrverbände, kirchliche Organisationen, Beteiligungsorganisationen)

Der Begriff der Beteiligungsorganisation wurde nunmehr ausgeweitet. Es gibt folgende zwei Varianten:

  • Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer förderfähigen Organisation zu mehr als 50% direkt oder indirekt.
  • Beteiligung von mehreren förderfähigen Organisationen gemeinsam, wenn insgesamt 100% durch förderfähige Organisationen gehalten werden. (NEU)
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Art und Ausmaß der Förderung

Förderhöhe: Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Rückgang der Einnahmen im Vergleich Q4 2020 im Vergleich zu Q4 2019.

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Förderbare Kosten

  • Prinzipiell werden Kosten des 4. Quartals 2020 gefördert. An den Kostenkategorien hat sich im Vergleich zu Phase 1 kaum etwas verändert. Lediglich bei den Personalkosten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz müssen andere Förderungen (z.B. Kurzarbeit) in Anrechnung gebracht werden.
  • Zusätzlich kann erneut der Struktursicherungsbeitrag auf Basis der Einnahmen 2019 geltend gemacht werden. Maximalbetrag ist diesmal EUR 90.000.
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Praktischer Hinweis:

Die Berechnung für den Standardzuschuss ist nahezu ident geblieben.

Für Beteiligungsorganisationen gibt es deutliche Verbesserungen in der Möglichkeit der Beantragung!

NPO Lockdown Zuschuss
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Voraussetzungen für NPO-Lockdown-Zuschuss (direkt betroffene Bereiche)

  • Förderwerbende Organisation ist ein Verein und antragsberechtigt für einen NPO-Zuschuss.
  • Die förderwerbende Organisation ist von den Lockdowns entsprechend den Verordnungen betroffen.
  • Die Branchenabgrenzung erfolgt nach den ÖNACE-2008 Klassifikationen.
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Voraussetzungen für NPO-Lockdown-Zuschuss (indirekt betroffene Bereiche)

Dieser steht zu, falls folgende Punkte kumulativ erfüllt sind:

  • Einnahmenausfall für den Zeitraum Q4 2020 im Vergleich zu Q4 2019 von mehr als 40%
  • Überwiegende Teil der Einnahmen mit direkt betroffenen Organisationen
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Berechnung des NPO-Lockdown-Zuschusses

  • Bemessungsgrundlage sind prinzipiell die Einnahmen des vierten Quartals 2019.
  • Davon sind Spenden und Förderungen der öffentlichen Hand, sowie Einnahmen, die als Basis für den Umsatzersatz herangezogen worden sind, abzuziehen.
  • Diese Bemessungsgrundlage ist durch 92 zu dividieren und mit der Anzahl der Tage, für die ein Umsatzersatz zusteht, zu multiplizieren.
  • Die dadurch ermittelte Bemessung muss mit der einschlägigen branchenspezifischen Ersatzrate (zwischen 80% bis 25%) multipliziert werden.
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Praktischer Hinweis:

Die Berechnung der einzelnen Lockdown-Zuschüsse ist hinsichtlich Praktikabilität und Übersichtlichkeit kritisch zu betrachten.

Eine Beschäftigung damit sollte vorab – hinsichtlich dem ob dies überhaupt sinnvoll ist – abgestimmt werden.

NPO-Lockdown-Zuschuss und Fördergrenzen
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Weitere Regelungen – Kombination der einzelnen Möglichkeiten

  • Der NPO-Lockdown-Zuschuss ersetzt für diesen Zeitraum anteilsmäßig den errechneten NPO-Zuschuss.
  • Die Summe aus Umsatzersatz, NPO-Lockdown-Zuschuss und NPO-Zuschuss darf nicht geringer sein als der NPO-Zuschuss.
  • Ein NPO-Lockdown-Zuschuss kann unabhängig von einem NPO-Zuschuss gewährt werden.
  • Ein bezogener Umsatzersatz ist beim NPO-Zuschuss abzuziehen.
  • Der NPO-Lockdown Zuschuss ist mit EUR 800.000 abzüglich eines gewährten Umsatzersatzes begrenzt.
  • Der NPO-Zuschuss darf nicht geringer sein, als die Summe aus Umsatzersatz und NPO-Zuschuss.
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Förderintensität, Einnahmenausfall

  • Es dürfen maximal 100% der förderbaren Kosten (inkl. Struktursicherungsbeitrag), durch die Förderungen abgedeckt werden.
  • Bei Beteiligungsorganisationen ist der Zuschuss nur anteilig in jenem Ausmaß möglich, in dem die förderbare Organisation beteiligt ist
Fördergrenzen und Formales
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Maximale Förderhöhen

Für die drei Kategorien gibt es auch unterschiedliche Maximalförderhöhen

  • Kein NPO-Lockdown-Zuschuss => maximal EUR 1.200.000 (gesamt für alle verbundenen Organisationen)
  • Direkter oder indirekter NPO-Lockdown-Zuschuss => anteilig gekürzter Maximalbetrag (Anteil von EUR 1.200.000) zuzüglich NPO-Lockdown-Zuschuss
  • kein Anspruch auf NPO-Lockdown-Zuschuss, aber Erhalt von Umsatzersatz => maximal EUR 1.200.000 (abzüglich erhaltenen Umsatzersatz)
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Beihilferecht

Zusätzlich dazu sind die Förderungen mit maximal EUR 1.800.000 begrenzt, sofern die Organisation im Sinne des EU-Rechts wirtschaftlich tätig ist.

Der Maximalbetrag reduziert sich durch andere Förderungen aus diesem Topf

  • Frühere NPO-Fonds Förderungen soweit Auswirkungen hinsichtlich EU-Recht
  • Lockdown-Umsatzersatz
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Formales

  • Die Antragstellung erfolgt über eine eigene Plattform des BMKÖS: https://antrag.npo-fonds.at und ist ab 05.03.2021 möglich!
  • Die Antragstellung hat bis zum 15.05.2021 zu erfolgen.
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Praktischer Hinweis

Es ist in bestimmten Punkten noch mit Konkretisierungen der Richtlinie bzw. Informationen durch FAQs zu rechnen, weshalb mit der Beantragung – sofern dies Liquiditätsmäßig möglich ist – etwas zugewartet werden sollte!