Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz

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Im Juli 2022 wurde das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) vom Nationalrat beschlossen. Dieses legt die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen an besonders energieintensive Unternehmen fest. Ziel der Förderung ist es, „energieintensive Unternehmen“, die besonders von den hohen Energiekosten betroffen sind, mit einem Zuschuss zu den Mehrkosten für Energie für das Jahr 2022 zu entlasten.

 

Die Details sollen in einer Förderrichtlinie konkretisiert werden, welche aktuell aber noch ausständig ist. In Kraft treten wird das Gesetz frühestens mit 1.8.2022, sofern die EU-Kommission dieses genehmigt bzw. nicht untersagt. Bis dato wurde das Gesetz auch noch nicht im Bundegesetzblatt veröffentlicht.

 

Folgende Eckpunkte sind derzeit zur Förderung bekannt:

  • Maximales Fördervolumen liegt bei MEUR 450
  • Förderung im Rahmen eines Zuschusses durch Antragstellung und Abrechnung für Sachverhalte nach 01.02.2022.
  • Abwicklung durch aws (Austria Wirtschaftsservice)
  • Definition energieintensive Unternehmen (Antragsteller)
    • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
    • Verbot der Doppelförderung (vor allem in Hinblick auf die SAG 2022)
    • Variante 1: Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3% des Produktionswerts
    • Variante 2: nationale Energiesteuer beträgt mindestens 0,5% des Mehrwerts
  • Maximale Förderhöhe
    • Anteile von Mehraufwendungen für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas ab 01.02.2022 bis maximal EUR 400.000 pro Unternehmen
    • Anteile von Mehraufwendungen für Strom- und Erdgas ab 01.02.2022 von mehr als EUR 400.000, je nach Betroffenheit und Branche
  • Förderungsrichtlinie
    • Ausarbeitung ist noch ausstehend

 

Da aktuell die Richtlinie noch nicht zur Verfügung steht, werden wir Sie über Änderungen informieren.